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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Allgemeines
Unsere Verkäufe, Lieferungen
und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden
Bedingungen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen
Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers werden
hierdurch ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns
auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß
widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten
unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen als angenommen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so
bleibt doch der weitere Vertragsinhalt verbindlich. Anstelle der
unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
Angebot und Auftrag
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend.
Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Kaufgegenstandes
in Prospekten und sonstigen Werbeinformationen sind unverbindlich.
Aufträge werden für uns
erst bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder ausgeliefert
haben. Die Auftragsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt, daß
die für seine Ausführung nötigen Rohstoffe, Waren,
Betriebsmittel und Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Lager
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt die am
Liefertag gültige Preisliste bzw. die für den Auftrag
vereinbarten Preise.
Lieferung
Sofern nicht im Einzelfall verbindliche
Lieferfristen schriftlich von uns zugesagt wurden, sind Liefertermine
nur als ungefähre Angaben zu verstehen, die von uns nach
Möglichkeit eingehalten werden. Bei Überschreiten der
Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene
Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf durch schriftliche Erklärung
von dem Vertrag zurückzutreten.
Liefer- und Leistungsverzögerungen
aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die
uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen,
ohne daß wir dies zu vertreten haben (z. B. bei Streik,
Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen
usw. ) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse berechtigen uns,
die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben.
Wird durch solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich
oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.
Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung
von Lieferterminen oder Lieferfristen sind ausgeschlossen.
Zur Teillieferung sind wir berechtigt.
Versand und Gefahrübertragung
Der Versand erfolgt stets für
Rechnung des Empfängers.
Die Wahl der Beförderungswege
und des Beförderungsmittels erfolgt durch uns, sofern nicht
besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.
Die Gefahr geht auf den Käufer
über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben
worden ist oder unser Lager verlassen hat. Diese Bestimmung für
den Gefahrenübergang gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart ist.
Zahlungsbedingungen
Jede Lieferung ist innerhalb von
10 Tagen nach Rechnungsdatum per Lastschrift zu begleichen.Für
Exportgeschäfte gelten nur die schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen.Eine
Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag
verfügen können.Wird die Kreditwürdigkeit
des Käufers in Frage gestellt ( z. B. durch Scheckrückgaben,Zahlungseinstellung
usw.) so sind wir berechtigt, die gesamte Rechnung fällig
zu stellen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an
der gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen
aus der Geschäftsverbindung, einschließlich entstandener
Zinsen und Kosten sowie auch eine etwaigen Kontokorrentsalto,
bezahlt hat und die in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks voll
eingelöst sind.
Solange uns noch Zahlungsansprüche
aus der Geschäftsbedingung gegen den Käufer zustehen,
gilt folgendes:
Der Käufer ist berechtigt, die
von diesem Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren im gewöhnlichen
Geschäftsgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen.
Sollte jedoch der Käufer wegen rückständiger Zahlungen
von uns in Verzug gesetzt sein, so sind die noch beim Käufer
im Originalzustand vorhandenen oder noch eingehenden Waren zu
unserer Verfügung zu halten.
Wird eine Ware, an der uns das Eigentum
noch zusteht, veräußert, so geht der Anspruch auf die
Gegenleistung an uns über, ohne daß es eines besonderen
Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedarf.
Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung
berechtigt, hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich
an uns abzuführen.
Der Käufer ist berechtigt, die
Ware oder die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder
zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen Dritter sind
uns unverzüglich anzuzeigen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt
sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen.
Bei Verbindung oder Vermischung mit
nicht dem Käufer gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum.
Der Käufer ist verpflichtet,
die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns
auf Verlangen den Abschluß dieser Versicherung nachzuweisen.
Kommt der Käufer in Zahlungsverzug
oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt
nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer
herausverlangen. Verlangt der Verkäufer die Herausgabe der
Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen
Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf den
Kaufvertrag – verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich
an den Verkäufer herauszugeben.
Sämtliche Kosten der Rücknahme
und einer evtl. Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der
Käufer.
Gewährleistung
Wir leisten dafür Gewähr,
daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln
sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, sofern
wir nicht für einzelne Produkte eine längere Gewährleistungsfrist
zugesagt haben. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem
Tag der Lieferung an den Käufer.
Die gelieferte Ware ist unverzüglich
nach dem Eintreffen beim Käufer auf ihre Ordnungsmäßigkeit
zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb
14 Tage nach eintreffen der Ware beim Käufer schriftlich
zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich
nach ihrer Feststellung, spätestens aber binnen 6 Monate
nach Eingang der Ware, schriftlich zu reklamieren.
Mangelhafte Ware ist auf unser Verlangen
in fachgerechter Verpackung an uns zurückzusenden. Bei berechtigter
Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch
kostenlose Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Schlägt
die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer
Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen.
Jede Gewährleistungspflicht
entfällt, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Eingriffe
oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden.
Warenrücksendung zum Umtausch
Warenrücksendungen zum Umtausch
können nur nach vorheriger Genehmigung durch uns oder unseren
Außendienst vergenommen werden. Vom Umtausch ausgenommen
sind grundsätzlich alle Elektronikgeräte, Bilderrahmen,
Software sowie alle Produkte, die nicht mehr in unserem aktuellen
Verkaufsprogramm geführt werden.
Die Rücksendung hat in jedem
Fall in Originalverpackung frei Empfänger zu erfolgen. Der
Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen, mit der die
Lieferung ursprünglich erfogt ist.
Geltendes Recht, Erfüllungsort
Der Vertrag untersteht deutschem
Recht.
Erfüllungsort ist Glauchau.
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