Allgemeine Verkaufsbedingungen

Allgemeines

Unsere Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Jede abweichende Vereinbarung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers werden hierdurch ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Spätestens mit dem Empfang der Ware gelten unsere Allgemeinen Verkaufsbedingungen als angenommen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so bleibt doch der weitere Vertragsinhalt verbindlich. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Angebot und Auftrag

Unsere Angebote verstehen sich freibleibend. Technische Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Kaufgegenstandes in Prospekten und sonstigen Werbeinformationen sind unverbindlich.

Aufträge werden für uns erst bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder ausgeliefert haben. Die Auftragsannahme erfolgt unter dem Vorbehalt, daß die für seine Ausführung nötigen Rohstoffe, Waren, Betriebsmittel und Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Preise

Alle Preise verstehen sich ab Lager zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gilt die am Liefertag gültige Preisliste bzw. die für den Auftrag vereinbarten Preise.

Lieferung

Sofern nicht im Einzelfall verbindliche Lieferfristen schriftlich von uns zugesagt wurden, sind Liefertermine nur als ungefähre Angaben zu verstehen, die von uns nach Möglichkeit eingehalten werden. Bei Überschreiten der Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach deren Ablauf durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag zurückzutreten.

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ohne daß wir dies zu vertreten haben (z. B. bei Streik, Aussperrung, behördlichen Anordnungen, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen usw. ) haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Solche Ereignisse berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird durch solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der Lieferverpflichtung frei.

Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Lieferfristen sind ausgeschlossen.

Zur Teillieferung sind wir berechtigt.

Versand und Gefahrübertragung

Der Versand erfolgt stets für Rechnung des Empfängers.

Die Wahl der Beförderungswege und des Beförderungsmittels erfolgt durch uns, sofern nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind.

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder unser Lager verlassen hat. Diese Bestimmung für den Gefahrenübergang gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

Zahlungsbedingungen

Jede Lieferung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum per Lastschrift zu begleichen.Für Exportgeschäfte gelten nur die schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen.Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können.Wird die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage gestellt ( z. B. durch Scheckrückgaben,Zahlungseinstellung usw.) so sind wir berechtigt, die gesamte Rechnung fällig zu stellen.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis der Käufer sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich entstandener Zinsen und Kosten sowie auch eine etwaigen Kontokorrentsalto, bezahlt hat und die in Zahlung gegebenen Wechsel und Schecks voll eingelöst sind.

Solange uns noch Zahlungsansprüche aus der Geschäftsbedingung gegen den Käufer zustehen, gilt folgendes:

Der Käufer ist berechtigt, die von diesem Eigentumsvorbehalt betroffenen Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang zu verkaufen, zu verarbeiten oder zu verbrauchen. Sollte jedoch der Käufer wegen rückständiger Zahlungen von uns in Verzug gesetzt sein, so sind die noch beim Käufer im Originalzustand vorhandenen oder noch eingehenden Waren zu unserer Verfügung zu halten.

Wird eine Ware, an der uns das Eigentum noch zusteht, veräußert, so geht der Anspruch auf die Gegenleistung an uns über, ohne daß es eines besonderen Übertragungsaktes bei der Entstehung der Forderung bedarf. Der Käufer ist zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderung berechtigt, hat aber die eingezogenen Beträge unverzüglich an uns abzuführen.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder die abgetretenen Forderungen zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch die Verarbeitung entstehenden neuen Sachen.

Bei Verbindung oder Vermischung mit nicht dem Käufer gehörenden Sachen erwerben wir Miteigentum.

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer- und Diebstahlgefahr zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluß dieser Versicherung nachzuweisen.

Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen. Verlangt der Verkäufer die Herausgabe der Kaufgegenstandes, ist der Käufer unter Ausschluss von etwaigen Zurückbehaltungsrechten – es sei denn, sie beruhen auf den Kaufvertrag – verpflichtet, den Kaufgegenstand unverzüglich an den Verkäufer herauszugeben.

Sämtliche Kosten der Rücknahme und einer evtl. Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

 

Gewährleistung

Wir leisten dafür Gewähr, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, sofern wir nicht für einzelne Produkte eine längere Gewährleistungsfrist zugesagt haben. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung an den Käufer.

Die gelieferte Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen beim Käufer auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Festgestellte Mängel sind innerhalb 14 Tage nach eintreffen der Ware beim Käufer schriftlich zu rügen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens aber binnen 6 Monate nach Eingang der Ware, schriftlich zu reklamieren.

Mangelhafte Ware ist auf unser Verlangen in fachgerechter Verpackung an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Beanstandung beheben wir die Mängel nach unserer Wahl durch kostenlose Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

Jede Gewährleistungspflicht entfällt, wenn ohne unsere schriftliche Zustimmung Eingriffe oder Änderungen an der Ware vorgenommen wurden.

Warenrücksendung zum Umtausch

Warenrücksendungen zum Umtausch können nur nach vorheriger Genehmigung durch uns oder unseren Außendienst vergenommen werden. Vom Umtausch ausgenommen sind grundsätzlich alle Elektronikgeräte, Bilderrahmen, Software sowie alle Produkte, die nicht mehr in unserem aktuellen Verkaufsprogramm geführt werden.

Die Rücksendung hat in jedem Fall in Originalverpackung frei Empfänger zu erfolgen. Der Sendung ist eine Kopie der Rechnung beizufügen, mit der die Lieferung ursprünglich erfogt ist.

 

Geltendes Recht, Erfüllungsort

Der Vertrag untersteht deutschem Recht.

Erfüllungsort ist Glauchau.

S.C.C. GbR
Commerzbank Zwickau
Mobil: 0177-6123375
Siemensstr. 14
BLZ: 87040000
Fax: 03763-440985
08371 Glauchau
Kto: 2550945
info@scc-gbr.de